Packet Radio-News

von
Rene Franke

Nachdem ich die Leser des AmZeigers mit einem Artikel über Packet Radio [in der letzten Ausgabe; d.Red.] auf CB-Funk belästigt habe :-), möchte ich nun noch ein paar wichtige Informationen dazu loswerden.

Jeder der sich noch nicht dazu entschlossen hat, sollte meine Ausführungen sorgfältig lesen.

Im Amtsblatt 32/97 des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT), seit dem 01.01.98 die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, (RegTP), sind die Verfügungen 288/97 und 289/97 erschienen. In diesen Verfügungen werden die Bestimmungen für digitale Betriebsarten wie z.B. das Packet Radio neu geregelt.

Unter anderem wird dort eine Rufzeichenpflicht zwingend vorgeschrieben. Diese dafür international für Deutschland zugewiesenen Rufzeichen kann man an folgenden Stellen beantragen:

Regulierungsbehörde für        bzw.    Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post             Telekommunikation und Post
Referat 317                            Referat 317
Postfach 8001                          Canisiusstraße 21

65122 Mainz                            55003 Mainz


Bis zum 31.12.1998 können Rufzeichen auslaufend auch beim DAKfCBNF, dem:

Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V., Postfach 10 13 09, 40004 Duesseldorf
beantragt werden.

Dieser Verein hat auf diese Reglungen gedrängt.

Der Buschfunk spricht von 50,-DM für die Zuteilung eines solchen Rufzeichens, allerdings steht in der Verfügung nur, daß die Rufzeichen gegen eine entsprechende Gebühr zugeteil werden. Der DAKfCBNF hat schon gegen eine solch hohe Gebühr Einspruch bei der Regulierungsbehörde erhoben. (Info aus dem CB-Funk-PR-Netz in Deutschland)

Auf Grund dieser Rufzeichenpflicht ist auf Packet Radio eine heftige Diskussion entbrannt. Manches artet total aus und muß einfach nicht sein.

Ich will mich hier nicht über das "Für und Wieder" auslassen, es gibt nunmal bei jeder Sache Befürworter und Gegner. Ich persönlich halte mich erstmal an die Vorschriften und besitze schon solch ein Rufzeichen. Dieses kostete bis zum 31.12.97 nur 15,- DM, war aber noch keine Pflicht. Ob starker Protest diese Regelung rückgängig machen kann, bezweifle ich.

1994 wurde Packet Radio auf CB-Funk zugelassen, immer nur befristet für ein Jahr, nun wurde praktisch bei der letzten Verlängerung die Rufzeichenpflicht mit eingeführt. Ich bin selber mal gespannt wie es sich im Laufe des Jahres 1998 entwickeln wird und ob man massiv gegen "Querulanten" vorgehen wird oder nicht. Ich könnte es mir aber vorstellen, da heute jede Behörde über Geldmangel klagt, und dort eröffnet sich wieder ein neue Geldquelle.

Viele sind gegen diese Rufzeichenpflicht und wollen sie kippen! Bei solchen Preisen ist das auch keine Wunder. Zur Zeit fehlt eine Rechtsverordnung zur Gebührenfestlegung.

Einige Stimmen im PR-Netz meinen, daß, wenn die Rufzeichenplicht fällt, das das Aus für PR auf CB-Funk sein könnte, da sich die Zulassung auf die oben genannten Verfügungen stützt, die dann nicht mehr gültig sind.

Laut Informationen aus dem CB-Funk-PR-Netz hat ein User aus Hessen auf Nachfrage bei der juristischen Fakultät Göttingen zur Callpflicht die Antwort bekommen, daß die Callpflicht rechtlich per einstweiliger Verfügung des BMPT verankert ist! :-(

Ich kann euch für den CB-Funk folgende Internetadresse empfehlen:

http://www.forengruppe.de/HyperNews/get/cb.html

Weitere Interessante Info's zu diesem Thema gibts auch unter:

http://home.t-online.de/home/funkmagazin/

sowie unter der URL:

http://www.cb-funk.org/

Dort bekommt man die neusten Info's über CB-Funk und vor allem über PR. Rufzeichenanträge werden bis zur Gebührenfestlegung zwar von der RegTP entgegengenommen aber nicht bearbeitet. Die Rufzeichenstelle des DAKfCBNF dagegen gibt weiterhin die Rufzeichen aus.

Meine neue PR-Adresse ist nun DAB538 @DBX953.#BLF.BRB.DEU.EU

Mfg
Rene


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